Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 7536
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Netten GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 7536
EUID
DER2909.HRA7536
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 143/13
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme und Kostenvorschuss
09.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Netten GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Siegen hat mit Beschluss vom 16.06.2026 im Aktenzeichen 25 IN 143/13 festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Der Insolvenzverwalter hat die fortgeführte Schlussrechnung niedergelegt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 09.07.2026 schriftlich Stellung zu nehmen und einen Kostenvorschuss in Höhe von 5.755,00 EUR bei der Zahlstelle Siegen einzuzahlen. Falls dieser Vorschuss nicht fristgerecht geleistet wird, ist das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 143/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7536 eingetragenen Netten GmbH & Co. KG, Ennester Straße 9, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsge…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 143/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7536 eingetragenen Netten GmbH & Co. KG, Ennester Straße 9, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7274 eingetragene Netten Verwaltungs-GmbH, Ennester Straße 9, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kunath, Am Glaskopf 26, 35039 Marburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. Tischendorf, Schwilden und Partner, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 09.07.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 5 755,00 EUR bei der Zahlstelle Siegen, Postbank IBAN DE06440100460000184461 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die fortgeführte Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 143/13
Amtsgericht Siegen, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 143/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7536 eingetragenen Netten GmbH & Co. KG, Ennester Straße 9, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgeric…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 143/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7536 eingetragenen Netten GmbH & Co. KG, Ennester Straße 9, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7274 eingetragene Netten Verwaltungs-GmbH, Ennester Straße 9, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kunath, Am Glaskopf 26, 35039 Marburg
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
25 IN 143/13
Amtsgericht Siegen, 20.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.