Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NetworX Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 7040
EUID
DEM1607.HRB7040
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 163/21 h
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.06.2024
Prüfungstermin
10.06.2026
Schlusstermin
14.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung und Durchführung von Logistik-Dienstleistungen für E-Commerce und Industrie, Softwareentwicklung und Prozessoptimierung sowie die Erbrin-gung von sämtlichen Dienstleistungen in diesem Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat in zwei Bekanntmachungen die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. In der älteren Bekanntmachung vom 09.04.2024 wurde der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 04.06.2024 bestimmt. In der späteren Bekanntmachung vom 10.04.2026 wurde dieser Stichtag auf den 10.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei verschiedene Stichtage für die Widerspruchsfrist festgelegt wurden (ursprünglich 04.06.2024, später korrigiert auf 10.06.2026). Der verfügbare Massebesta…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei verschiedene Stichtage für die Widerspruchsfrist festgelegt wurden (ursprünglich 04.06.2024, später korrigiert auf 10.06.2026). Der verfügbare Massebestand wurde mit 13.810,20 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 64.339,87 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze wurden festgesetzt. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung bzw. des Schlusstermins. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 14.10.2026. Widersprüche gegen Forderungen, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können bis zu diesem Datum eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 163/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlich…
666 IN 163/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 163/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen…
666 IN 163/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 13.810,20 EUR, abzüglich noch zu ber…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 13.810,20 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 64.339,87 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 163/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 163/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schri…
666 IN 163/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 163/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze festge…
666 IN 163/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 14.08.2026
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