Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
netzlab gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnhofsallee 5, 40721 Hilden
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 62033
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB62033
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 1046/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2024 , 11:14 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2024
Berichtstermin
03.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Internetdienste jeglicher Art, speziell die Gestaltung, Konzeption und Erstellung von Internetdarstellungen - und anwendungen, ggfls. der Betrieb von Internetanwendungen ("Application Hosting"), sowie Dienstleistungen jeglicher Art im Netzwerkbereich. Darüber hinaus die Beratung bei der Implementierung von Hard- und Software im allgemeinen Sinn im kaufmännischen, industriellen sowie technischen Bereich sowie der Handel mit und die Entwicklung von Hard- und Software sowie aller damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten. Außerdem die Beratung jeglicher Art für Multimedia - Anwendungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Web- & App-Entwicklung
Geschäftstätigkeit
Gestaltung und Erstellung von Internetanwendungen, Hosting sowie Beratung und Handel mit Hard- und Software
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der netzlab gmbh, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62033, wird vom Amtsgericht Dortmund behandelt. Am 23.01.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 24.01.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der netzlab gmbh wurde am 09.10.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffne…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der netzlab gmbh wurde am 09.10.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.02.2025. Unterlagen werden ab dem 10.01.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 23.01.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1046/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62033 eingetragenen netzlab gmbh, Hoher Wall 15, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Heinz Rudolf Friedrich Joest, Phoenixsees…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1046/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62033 eingetragenen netzlab gmbh, Hoher Wall 15, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Heinz Rudolf Friedrich Joest, Phoenixseestr. 42, 44263 Dortmund
ist am 23.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
256 IN 1046/24
Amtsgericht Dortmund, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1046/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62033 eingetragenen netzlab gmbh, Hoher Wall 15, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Heinz Rudolf Friedrich Joest, P…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1046/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62033 eingetragenen netzlab gmbh, Hoher Wall 15, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Heinz Rudolf Friedrich Joest, Phoenixseestr. 42, 44263 Dortmund
Geschäftszweig: Internetdienste jeglicher Art, speziell die Gestaltung, Konzeption und Erstellung von Internetdarstellungen - und anwendungen, pp
ist am 09.10.2024, um 11:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 1046/24
Amtsgericht Dortmund, 09.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1046/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62033 eingetragenen netzlab gmbh, Hoher Wall 15, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Heinz Rudolf Friedrich Joest, Phoenixseestr. 42, 44263 Dortmund
Ges…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1046/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62033 eingetragenen netzlab gmbh, Hoher Wall 15, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Heinz Rudolf Friedrich Joest, Phoenixseestr. 42, 44263 Dortmund
Geschäftszweig: Internetdienste jeglicher Art, speziell die Gestaltung, Konzeption und Erstellung von Internetdarstellungen - und anwendungen, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 1046/24
Amtsgericht Dortmund, 01.12.2024
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