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Insolvenzprofil
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Der Betrieb einer Gastronomie sowie der Abschluss von Mietverträgen und Untermietverträgen über Betriebsräume zum Betrieb einer Gastronomie.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neu Delhi Food Gmbh, Centroallee 81, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tawab Mir, ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Duisburg. Gegen den Beschluss steht dem Gläubiger der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzureichen. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Die Einlegung kann auch elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach erfolgen.
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