Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert ist am 28.03.2025 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Henry Girbig ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 20.05.2025. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist auf den 01.07.2025 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde mit Beschluss festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, sofern er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert ist am 28.03.2025 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Henry Girbig, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 20.05.2025. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert ist am 28.03.2025 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Henry Girbig, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 20.05.2025. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist auf den 01.07.2025 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht mit Beschluss festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, sofern er seinen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/542 IN 129/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert, geb. 02.11.1960, Freier Blick 13, 01705 Freital
Inhaber der Elektroinstallation Elektromeister Thomas Neubert e.K., Försterlingstraße 6a, 01259, Amtsgericht Dresden , HRA 7384
- wurde a…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/542 IN 129/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert, geb. 02.11.1960, Freier Blick 13, 01705 Freital
Inhaber der Elektroinstallation Elektromeister Thomas Neubert e.K., Försterlingstraße 6a, 01259, Amtsgericht Dresden , HRA 7384
- wurde am 28.03.2025 um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 DresdenTelefax: 0351 47782 50 Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Email geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 20.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
|die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 01.07.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 01.07.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/542 IN 129/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert, geb. 02.11.1960, Freier Blick 13, 01705 Freital
Inhaber der Elektroinstallation Elektromeister Thomas Neubert e.K., Försterlingstraße 6a, 01259, Amtsgericht Dresden , HRA 7384
- wurde m…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/542 IN 129/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert, geb. 02.11.1960, Freier Blick 13, 01705 Freital
Inhaber der Elektroinstallation Elektromeister Thomas Neubert e.K., Försterlingstraße 6a, 01259, Amtsgericht Dresden , HRA 7384
- wurde mit Beschluss vom 28.03.2025 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 129/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert, geb. 02.11.1960, Freier Blick 13, 01705 Freital
Inhaber der Elektroinstallation Elektromeister Thomas Neubert e.K., Försterlingstraße 6a, 01259, Amtsgericht Dresden , HRA 7384
- w…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 129/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Thomas Neubert, geb. 02.11.1960, Freier Blick 13, 01705 Freital
Inhaber der Elektroinstallation Elektromeister Thomas Neubert e.K., Försterlingstraße 6a, 01259, Amtsgericht Dresden , HRA 7384
- wurde am 29.01.2025 um 18.34 Uhr Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Website www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de, Telefax 0351 47782 50, Telefon geschäftlich 0351 47782 0, Email geschäftlich dresden@tiefenbacher.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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