Forderungsanmeldung Bayern HRB 202277

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Neue Bayerische Wohnungsbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Wettersteinstraße 9, 82049 Pullach i.Isartal
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 202277
EUID
DED2601V.HRB202277

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1513 IN 1489/25
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Fuhst Christian
Adresse
Wehrlestraße 13, 81679 München
Telefon
+49(89)2441741-85

Termine & Fristen

Eröffnung
26.08.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.10.2025
Widerspruchsfrist
21.11.2025
Antragsfrist
21.11.2025

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung, Planung, Baubetreuung und Errichtung von Wohn- und Geschäftsbauten für eigene wie für fremde Rechnung sowie deren Verkauf, Verwaltung und Vermietung, Durchführung aller Immobiliengeschäfte, außerdem Durchführung aller mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte, ferner die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters ohne und mit Vermögenseinlage.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Bayerische Wohnungsbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stoyanov Milen Nedev, ist am 26.08.2025 um 09.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Fuhst bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich nach § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Beteiligte können den Forderungsanmeldungen bis zum 21.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht widersprechen. Anträge auf Beschlussfassungen über bestimmte Angelegenheiten sind ebenfalls bis zum 21.11.2025 zu stellen, um den Widerruf der Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu ermöglichen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind aufgefordert, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Der Insolvenzverwalter führt die Zustellungen durch. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1513 IN 1489/25 | In dem Verfahren über den Antrag der Neue Bayerische Wohnungsbau GmbH, Wettersteinstraße 9, 82049 Pullach, vertreten durch den Geschäftsführer Stoyanov Milen Nedev - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Neue Bayerische Wohnungsbau GmbH, Wettersteinstraße 9, 82049 Pu…

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