Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gabelsbergerstraße 48, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 127850
EUID
DEM1201.HRB127850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 443/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Eggen
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft
Adresse
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
+49 (0) 69/50986-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2025
Eröffnung
15.07.2025 , 08:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.09.2025
Masseunzulänglichkeit
07.10.2025
Besondere Gläubigerversammlung
07.01.2026 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
04.03.2026
Stichtag Gläubigerversammlung
16.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Entwurf, Entwicklung und Vertrieb von Produkten für Privathaushalte mit dem Schwerpunkt Küche und Küchenzubehör, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH wurde am 27.05.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Alexander Eggen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 15.07.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 07.10.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist am 04.0
03.2026 endet. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 07.01.2026 um 10:00 Uhr anberaumt, um unter anderem die Genehmigung eines Kaufvertrags über bewegliche Anlagen und immaterielle Vermögenswerte mit Frau Lisa Posenauer zu behandeln sowie über die Abtretung von Ansprüchen gegen Herrn Johannes Schreiter zu beschließen. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete bereits am 03.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 443/25 In dem Insolvenzverfahren NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, Gabelsbergerstraße 48, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung …
8 IN 443/25 In dem Insolvenzverfahren NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, Gabelsbergerstraße 48, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Diese wird abgehalten vor dem Amtsgericht Offenbach am Main
-Insolvenzgericht-, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren dahingehend, sämtliche Ansprüche der Schuldnerin gegen Herrn Johannes Schreiter an den Geschäftsführer der Schuldnerin Zug um Zug gegen Zahlung von wenigstens 1.500 € abzutreten und zu verkaufen (§ 160 InsO).
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 16.03.2026 (= Stichtag, der der Gläubigerversammlung entspricht) beim Insolvenzgericht einzureichen.
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der besonderen Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies ist vorliegend dann der Fall, wenn bis zu dem oben genannten Datum keine Schriftsätze von Gläubigern zu dem oben bezeichneten Tagesordnungspunkt eingehen.
Offenbach am Main, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 443/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfa…
8 IN 443/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 04.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 443/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung d…
Az.: 8 IN 443/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 443/25
Am 15.07.2025 um 08:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalt…
Geschäftsnummer: 8 IN 443/25
Am 15.07.2025 um 08:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 03.09.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 03.09.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 22.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
15.07.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 443/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850),
vertreten durch:
Joseph Schreiter, (Geschäftsführer…
Amtsgericht Offenbach am Main
15.07.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 443/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850),
vertreten durch:
Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright LLP, Taunustor (TaunusTurm) 1, 60310 Frankfurt am Main,
wird heute um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 443/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur…
8 IN 443/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 443/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters dur…
Geschäftsnummer: 8 IN 443/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 54.324,18 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Gemäß § 3 i.V.m. § 10 InsO wurden in folgenden Bereichen aufgrund der besonderen Schwierigkeiten Zuschläge geltend gemacht:
* Aus- und Absonderungsrechte - Warenbestand
* Markenrechtliche Fragen
* Verhandlung von markenrechtlicher Vereinbarung - konsensuale Lösung im "Bruderstreit"
* Auslandsbezug - Tochtergesellschaft in Estland
Insgesamt wird ein Zuschlag in Höhe von 50% geltend gemacht. Auf den Vergütungsantrag vom 06.11.2025 wird Bezug genommen.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 443/25 In dem Insolvenzverfahren NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf 07.01.2026 um 10 Uhr,
Amtsger…
8 IN 443/25 In dem Insolvenzverfahren NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf 07.01.2026 um 10 Uhr,
Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, Saal 18-166 (Neubau)
Tagesordnung:
Dem Insolvenzverwalter soll die Genehmigung zum Kaufvertrag vom 7. November 2025 mit Frau Lisa Posenauer zum Verkauf der beweglichen Anlage und des Umlaufvermögens sowie der immateriellen Vermögenswerte der Schuldnerin erteilt werden.
Der Kaufvertrag liegt vor.
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Offenbach am Main, 13.11.2025
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