Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Neue Torgauer Maler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Güterbahnhofstraße 5a, 04860 Torgau
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 43949
EUID
DEU1308.HRB43949
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 2330/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Rothämel
Kanzlei
Schultze Braun
Adresse
Inselstraße 29, 04103 Leipzig
Telefon
0341 26972 50
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.03.2026
Berichtstermin
31.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
31.03.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Malerdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Torgauer Maler GmbH ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Rechtsanwalt Christoph Rothämel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen, darunter die Beibehaltung des Verwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses und die Betriebsfortführung, wird am 31.03.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig anberaumt. Am selben Tag findet der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen statt. Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.05.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2330/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Torgauer Maler GmbH, Güterbahnhofstraße 5 a, 04860 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 43949
vertreten durch den Geschäftsführer David Silvio Klein
- wurde am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfa…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2330/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Torgauer Maler GmbH, Güterbahnhofstraße 5 a, 04860 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 43949
vertreten durch den Geschäftsführer David Silvio Klein
- wurde am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christoph Rothämel, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Email geschäftlich: CRothaemel@schultze-braun.de Telefon geschäftlich: 0341 26972 50 Telefax: 0341 26972 10
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 31.03.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 31.03.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2330/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Torgauer Maler GmbH, Güterbahnhofstraße 5 a, 04860 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 43949
vertreten durch den Geschäftsführer David Silvio Klein
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.05.202…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2330/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Torgauer Maler GmbH, Güterbahnhofstraße 5 a, 04860 Torgau, Amtsgericht Leipzig , HRB 43949
vertreten durch den Geschäftsführer David Silvio Klein
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.05.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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