Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Neukirchen Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Raiffeisenstraße 9-10, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 45297
EUID
DER1101.HRB45297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 245/14
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
16.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Verkehrsbetriebes mit den Schwerpunkten Lagerung, Warenverteilung, Warenpflege sowie konventionelle Speditionsaktivitäten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neukirchen Logistik GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im März 2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 16.05.2025 Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.290.025,69 EUR, wovon ca. 1.300.000,00 EUR zur Verteilung stehen. Im Mai 2025 wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 245/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Neukirchen Logistik GmbH, Raiffeinsenstraße 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 245/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Neukirchen Logistik GmbH, Raiffeinsenstraße 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.12.2024 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 245/14
Amtsgericht Düsseldorf, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 245/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45297 eingetragenen Neukirchen Logistik GmbH, Raiffeinsenstraße 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Alois Neukirchen…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 245/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45297 eingetragenen Neukirchen Logistik GmbH, Raiffeinsenstraße 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Alois Neukirchen, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 40470 Düsseldorf und Dirk Neukirchen, Am Fliegelskamp 3, 40885 Ratingen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.05.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
504 IN 245/14
Amtsgericht Düsseldorf, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 245/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45297 eingetragenen Neukirchen Logistik GmbH, Raiffeinsenstraße 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Alois Neukirchen…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 245/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45297 eingetragenen Neukirchen Logistik GmbH, Raiffeinsenstraße 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Alois Neukirchen, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 40470 Düsseldorf und Dirk Neukirchen, Am Fliegelskamp 3, 40885 Ratingen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.290.025,69 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 1.300.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
504 IN 245/14
Amtsgericht Düsseldorf, 28.03.2025
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