Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 47193
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Insolvenzprofil
Neukranz Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 47193
EUID
DER1101.HRB47193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 110/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Rolle
Sachwalter
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.10.2025
Berichtstermin
30.10.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
30.10.2025 , 11:00 Uhr
Insolvenzplanabstimmung
16.12.2025 , 11:30 Uhr
Aufhebung
01.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die gewebrsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern, die Arbeitsvermittlung, die Personalvermittlung, Outsourcing sowie die gezielte Suche nach Mitarbeitern für Unternehmen und gegebenenfalls die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- oder Ausland oder der Erwerb und Beteiligung an anderen Unternehmen, um vorstehenden Geschäftszweck zu erreichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neukranz Personalservice GmbH ist am 01.09.2025 eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung geführt, wobei Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum Sachwalter ernannt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 30.10.2025 angesetzt. Im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens wurde ein Termin zur Erörterung des Plans vom 25.11.2025 sowie zur Abstimmung und ggf. Bestätigung auf den 16.12.2025 festgesetzt. Das Verfahren ist zum Ablauf des 01.01.2026 aufgehoben worden, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
wer…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung
Auslagen
, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen
Zwischensumme
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag
Gründe:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf oder dem Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs
mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 110/25
Amtsgericht Düsseldorf, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
Sac…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
unterliegen
Zwischensumme
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Gründe: Der Sachwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.01.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 110/25
Amtsgericht Düsseldorf, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
Sac…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Gründe:
Der Sachwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.01.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 110/25
Amtsgericht Düsseldorf, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
Verfah…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartosz Zdanowicz,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hoffmann Liebs , Goltsteinstraße 14, 40211 Düsseldorf
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
wird zum Ablauf des 01.01.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 25.11.2025 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
504 IN 110/25
Amtsgericht Düsseldorf, 31.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz
wird wegen Zahlun…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der SchuldnerinEs wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 30.10.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans,
- Aufhebung der Eigenverwaltung
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 110/25
Düsseldorf, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Bartosz Z…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 47193 eingetragenen Neukranz Personalservice GmbH, Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hoffmann Liebs , Goltsteinstraße 14, 40211 Düsseldorf
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 25.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 16.12.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan vom 25.11.2025liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
504 IN 110/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.11.2025
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