Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Neutrino Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 749717
EUID
DEB8535.HRB749717
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36n IN 7504/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
27.02.2024 , 09:00 Uhr
Berichtstermin
17.04.2024 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Prüfungstermin
10.07.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und industrielle Herstellung von Energie und deren Erzeugnissen, insbesondere der "Neutrino"- Technologie für eine umfassende Nutzung. Das Betreiben von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ist ausgeschlossen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neutrino Deutschland GmbH ist am 27.02.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist auf den 17.04.2024 um 09:45 Uhr anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 10.07.2024 um 09:30 Uhr statt. Ursprünglich war eine Verbindung mit dem Verfahren 36n IN 1050/24 beschlossen worden, diese Verbindung ist jedoch gemäß Berichtigung vom 21.03.2024 entfallen, da das andere Verfahren die Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG betrifft.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neutrino Deutschland GmbH ist am 27.02.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 anzumelden. Ein Beri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neutrino Deutschland GmbH ist am 27.02.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 17.04.2024 anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 10.07.2024 statt. Das Verfahren 36n IN 7504/23 ist mit dem Verfahren 36n IN 1050/24 verbunden worden, wobei das hiesige Verfahren führt. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 21.03.2024 hat die Ziffer 10 bezüglich der Verbindung korrigiert, da sie eine andere Schuldnerin betraf. Der Insolvenzverwalter hat am 02.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 7504/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neutrino Deutschland GmbH, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden,
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159969
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Übernahme der …
36n IN 7504/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neutrino Deutschland GmbH, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden,
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159969
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Übernahme der persönlichen Haftung
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.02.2024 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 27.02.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 17.04.2024, 09:45 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 10.07.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36n IN 7504/23 und 36n IN 1050/24 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36n IN 7504/23 führt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 7504/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neutrino Deutschland GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 749717
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht…
36n IN 7504/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neutrino Deutschland GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 749717
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.03.2024 beschlossen:
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Der Beschluss vom 27.02.2024 wird gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit insoweit berichtigt, als die Ziffer 10. des Beschlusses entfällt. Das Verfahren 36n IN 1050/24 betrifft nicht die hiesige Schuldnerin, sondern die Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 7504/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neutrino Deutschland GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 749717
- Schuldnerin -
hat der Insolvenz…
36n IN 7504/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neutrino Deutschland GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 749717
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 02.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.01.2025
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