Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NeuTroSan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schmalweg 50, 55252 Mainz-Kastel
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 33782
EUID
DEM1906.HRB33782
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 291/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne
Kanzlei
Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0611 763830-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2026 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 14:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2026
Berichtstermin
28.10.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
28.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Teambuilding-Maßnahmen, die Organisation von Veranstaltungen und Events, die Künstler- Vermittlung sowie die Durchführung von Live Escape Games.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH ist am 19.06.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 30.06.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH in Wiesbaden ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 19.06.2026 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Wiesbaden die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Den Schuldnern d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH in Wiesbaden ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 19.06.2026 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Wiesbaden die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Den Schuldnern der Antragstellerin wurde untersagt, an diese zu zahlen. Am 30.06.2026 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Der Beschluss vom 19.06.2026 wurde am 02.07.2026 berichtigt, um eine Formulierungskorrektur bezüglich der Zahlungsuntersagung vorzunehmen. Rechtsmittel sind gegen die Beschlüsse innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH in Wiesbaden ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 19.06.2026 um 13:00 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Den Schuldnern der Antragstellerin …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH in Wiesbaden ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 19.06.2026 um 13:00 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Den Schuldnern der Antragstellerin ist untersagt, an diese zu zahlen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss vom 19.06.2026 ist berichtigt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH ist am 01.09.2026 um 14:05 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 19.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH ist am 01.09.2026 um 14:05 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 19.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 28.10.2026 um 11:00 Uhr anberaumt. In diesem Termin sollen die Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden, ist am 19.06.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwal…
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden, ist am 19.06.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne, Kanzlei PROFESSOR Schmidt Insolvenzverwalter Recht, Imaginastraße 3, 65203 Wiesbaden, Tel.: 0611 763830-0, Fax: 0611 763830-29, E-Mail: wiesbaden@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.06.2026 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Han…
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.06.2026 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist der Beschluss vom 19.06.2026 berichtigt worden.
Statt
Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an zu zahlen. muss es richtig heißen:
Den Schuldnern der Antr…
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist der Beschluss vom 19.06.2026 berichtigt worden.
Statt
Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an zu zahlen. muss es richtig heißen:
Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.06.2026 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Han…
10 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.06.2026 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 291/26 : Über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist am 01.09.2026 um 14:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne, Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 061…
10 IN 291/26 : Über das Vermögen der NeuTroSan GmbH, Rheingaustraße 85b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33782), ist am 01.09.2026 um 14:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne, Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0611 763830-0, Fax: 0611 763830-29, E-Mail: wiesbaden@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.