Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Neuwagenspezi.de GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 42473
EUID
DET2408V.HRB42473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 14/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag für Widersprüche
16.08.2024
Festsetzung Vergütung
11.04.2025
Schlusstermin
03.06.2025
Aufhebung
08.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH ist am 08.12.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durch das Amtsgericht Wittlich angeordnet. Am 13.06.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag für Widersprüche auf den 16.08.2024 bestimmt. Im April 2024 erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald, wobei eine Berechnungsgrundlage von 201.582,68 EUR zugrunde gelegt wurde. Am 11.04.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Schlusstermin auf den 03.06.2025 festgesetzt. Der Schuldner wird durch Norbert Zeltner als Liquidator vertreten.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH ist am 08.12.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durch das Amtsgericht Wittlich angeordnet. Am 13.06.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH ist am 08.12.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durch das Amtsgericht Wittlich angeordnet. Am 13.06.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag für Widersprüche auf den 16.08.2024 bestimmt. Am 03.04.2024 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald erfolgte am 11.04.2025, wobei eine Berechnungsmasse von 201.582,68 EUR zugrunde gelegt wurde. Am selben Tag wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 03.06.2025 bestimmt. In einer Bekanntmachung vom 28.04.2025 wurden Mittel in Höhe von 64.350,26 EUR zur Verteilung genannt, während Insolvenzforderungen in Höhe von 411.529,57 EUR zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 14/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), ist am 08.12.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständig…
7a IN 14/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), ist am 08.12.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgeri…
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (…
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Ge…
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 73,75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich neunundzwanzigtausendsiebenhundertdreiundneunzig 54/100
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.02.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 201.582,68 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Der Insolvenzverwalter begehrt weiterhin einen Zuschlag in Höhe von 50% für die Aufbereitung der Buchhaltung, Erstellung der Jahresabschlüsse sowie Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Herren Zeltner und Frankiewitsch aus den Jahresabschlüssen.
Hiergegen wehrt sich der Schuldnervertreter mit Schreiben vom 25.04.2024 mit der Begründung, die Jahresabschlüsse seien durch einen Steuerberater erstellt worden und für die Geltendmachung der Ansprüche aus den Jahresabschlüssen seien Anwälte beauftragt worden.
Zu diesem Vorbringen wurde der Insolvenzverwalter gehört. Er hält an dem geltend gemachten Zuschlag fest und begründet dies an den sehr umfangreichen Buchungsunterlagen und der komplexen Ausarbeitung einzelner Geschäftsvorfälle, die u.a. zur Ermittlung von Forderungen gegen Herrn Frankiewitsch im Rahmen der Steuerfahndung führten. Die Aufarbeitung der Unterlagen war mit intensiven Recherchen und einer Vielzahl von Rücksprachen verbunden.
2. Da die Massemehrung durch Anfechtung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 185.631,80 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Massemehrung durch Anfechtung beträgt 100 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 23,75 % ergibt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 82,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 25 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,30 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 11.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird best…
7a IN 14/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
03.06.2025.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 11.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 14/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser, (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch d…
Az.: 7a IN 14/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuwagenspezi.de GmbH, Schloßbergstraße 16, 54470 Lieser, (AG Wittlich, HRB 42473), vertr. d.: Norbert Zeltner, Am Moselweg 14, 56850 Hahn, (Liquidator), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 64.350,26 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 411.529,57 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Wittlich zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Wittlich, 28.04.2025
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