Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
New Profession ZAS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schellerdamm 16, 21079 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 136909
EUID
DEK1101.HRB136909
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 376/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.07.2025 , 09:50 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die dauerhafte und vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung eigens angeworbener oder bedarfsgerecht angeworbener Arbeitnehmer, sowie Personalberatung und Personalmanagement. Gegenstand sind auch alle unmittelbar und mittelbar mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck zusammenhängenden Tätigkeiten und solche, die zur Umsetzung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind, insbesondere das werbende Auftreten am Markt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der New Profession ZAS GmbH, ehemals Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, ist am 02.04.2025 um 13:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin vom 05.1rag.2024. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen mit Sitz in Hamburg bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 02.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Niederschlagung der Anmeldeunterlagen erfolgt spätestens ab dem 11.06.2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 01.07.2025 um 09:50 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg statt.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30.12.2024 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der New Profession ZAS GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 02.04.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der An…
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30.12.2024 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der New Profession ZAS GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 02.04.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 05.12.2024 von einer Gläubigerin ein. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 02.06.2025. Die Unterlagen werden ab dem 11.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 01.07.2025 um 09:50 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 376/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136909 eingetragenen New Profession ZAS GmbH, ehemals: Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, frühere Anschrift: Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 376/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136909 eingetragenen New Profession ZAS GmbH, ehemals: Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, frühere Anschrift: Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja Tonkih
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind die dauerhafte und vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.04.2025, um 13:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 01.07.2025, 09:50 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 376/24
Amtsgericht Hamburg, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 376/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136909 eingetragenen New Profession ZAS GmbH, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja Tonkih
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 376/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136909 eingetragenen New Profession ZAS GmbH, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja Tonkih
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind die dauerhafte und vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung etc.
ist am 30.12.2024, um 15:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 376/24
Amtsgericht Hamburg, 30.12.2024
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