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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeXR Technologies SE ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22.12.2025 beschlossen, ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs durchzuführen. Gegenstand des Vergleichs ist die Abgeltung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Hauptaktionärin durch eine einmalige Zahlung von 25.000,00 EUR. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
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