Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16596
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Insolvenzprofil
Next Fitness GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bennenberg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 16596
EUID
DER3208.HRB16596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 173/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
23.02.2024 , 08:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.04.2024
Prüfungstermin
17.05.2024
Einstellung
21.08.2024
Prüfungsstichtag
24.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb, der Erwerb, die Beratung von Fitnessstudios sowie die Beteiligung an solchen mit allen dazugehörigen Nebentätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Next Fitness GmbH ist am 23.02.2024 um 08:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 23.10.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Merten ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 17.05.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese nachträgliche Prüfung ist der 24.07.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Next Fitness GmbH ist am 23.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Michael Merten ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.04.2024. Der Prüfungstermin fand am 17.05.2024 statt, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Next Fitness GmbH ist am 23.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Michael Merten ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.04.2024. Der Prüfungstermin fand am 17.05.2024 statt, der zugleich als erste Gläubigerversammlung diente. Am 16.08.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen, woraufhin das Verfahren mit Beschluss vom 21.08.2024 eingestellt wurde. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für Widersprüche der 24.07.2025 war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 173/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16596 eingetragenen Next Fitness GmbH, Bennenweg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Carl Walter, Bennenberg 1…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 173/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16596 eingetragenen Next Fitness GmbH, Bennenweg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Carl Walter, Bennenberg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 173/23
Amtsgericht Bonn, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 173/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16596 eingetragenen Next Fitness GmbH, Bennenweg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Carl Walter, Bennenberg 14, 53819 Neunkirchen-Seels…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 173/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16596 eingetragenen Next Fitness GmbH, Bennenweg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Carl Walter, Bennenberg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Geschäftszweig: der Betrieb, der Erwerb, die Beratung von Fitnessstudios pp.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.02.2024, um 08:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.05.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 173/23
Bonn, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 173/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16596 eingetragenen Next Fitness GmbH, Bennenweg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Carl Walter, Bennenberg 1…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 173/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16596 eingetragenen Next Fitness GmbH, Bennenweg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Carl Walter, Bennenberg 14, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
ist am 16.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
99 IN 173/23
Amtsgericht Bonn, 21.08.2024
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