Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 24014
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Next.e.GO Mobile SE
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lilienthalstraße 1, 52068 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 24014
EUID
DER3101.HRB24014
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 46/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth
Adresse
Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen
Telefon
0241/46308960
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.03.2024 , 09:56 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.06.2024
Berichtstermin
26.06.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
26.06.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Erprobung, Produktion und Vermarktung von Fahrzeugen aller Art sowie Gründung, Aufbau, Entwicklung-, Förderung von und die Beteiligung an innovativen Technologie- und Dienstleistungsunternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen,die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Next.e.GO Mobile SE ist am 01.05.2024 um 09:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 08.03.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 02.05.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 26.06.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. Zu diesem Termin sollen unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt und ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 13.06.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 46/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24014 eingetragenen Next.e.GO Mobile SE, Lilienthalstr. 1, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren Frau Ariane Maria Martini, Herrn Eel…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 46/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24014 eingetragenen Next.e.GO Mobile SE, Lilienthalstr. 1, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren Frau Ariane Maria Martini, Herrn Eelco van der Leij und Herrn Dr. Stefan Rudolf, Lilienthalstr. 1, 52068 Aachen
Geschäftszweig: Entwicklung, Erprobung, Produktion und Vermarktung von Fahrzeugen aller Art u.a.
ist am 08.03.2024, um 09:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 46/24
Amtsgericht Aachen, 08.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 46/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24014 eingetragenen Next.e.GO Mobile SE, Lilienthalstr. 1, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren Frau Ariane Maria Martini, Herrn Eelco van der…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 46/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24014 eingetragenen Next.e.GO Mobile SE, Lilienthalstr. 1, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren Frau Ariane Maria Martini, Herrn Eelco van der Leij und Herrn Dr. Stefan Rudolf,
ist am 02.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 46/24
Amtsgericht Aachen, 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 46/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24014 eingetragenen Next.e.GO Mobile SE, Lilienthalstr. 1, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren Frau Ariane Maria Martini, Herrn Eelco van der Leij und Herrn Dr. Stefan…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 46/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24014 eingetragenen Next.e.GO Mobile SE, Lilienthalstr. 1, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren Frau Ariane Maria Martini, Herrn Eelco van der Leij und Herrn Dr. Stefan Rudolf,
Geschäftszweig: Entwicklung, Erprobung, Produktion und Vermarktung von Fahrzeugen aller Art u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 09:24 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen, Telefon: 0241/46308960, Fax: 024146308961.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 08.03.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.
Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Geschäftsführer des operativen Service der Agentur für Arbeit Aachen/Düren, diese vertreten durch die Erste Fachkraft für Insolvenzgeldrefinanzierung Frau Petra Müller, Bonner Str. 351, 50968 Köln
Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils, WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, Kirchweg 96, 50858 Köln
Herr Helmut Schild, Am Boscheler Berg 5, 52134 Herzogenrath (Stellvertreter: Herr Leif Hribar, Am Sengelskamp 34, 52441 Linnich)
Western Asset Management Company, LLC, 385 East Colorado Blvd. Pasadena, CA 91101, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Tresselt, Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbH Rechtsanwälte, Steuerberater, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist
unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 26.06.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Aachen ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO im hiesigen Bezirk liegen.
Erkenntnisse über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO über das Vermögen der Schuldnerin in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen dem Gericht nicht vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 46/24
Amtsgericht Aachen, 01.05.2024
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