Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenGnR 200021
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Insolvenzprofil
NG Die Norderney Genossenschaft eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich GnR 200021
EUID
DEP3101.GnR200021
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 136/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Uwe Kuhmann
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421/33061-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.02.2024
Eröffnung
01.03.2024 , 08:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.04.2024
Berichtstermin
29.05.2024 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
29.05.2024 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzgericht Aurich hat am 23.02.2024 im Antragsverfahren über das Vermögen der NG Die Norderney Genossenschaft eG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, im Rahmen der Betriebsfortführung bestimmte Masseverbindlichkeiten zu begründen, darunter Kosten für Energie, Telekommunikation, Hausverwaltung und Versicherungen, insgesamt 59.100,00 €. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Uwe Kuhmann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.04.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 29.05.2024, 14:00 Uhr, in Aurich angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den weiteren Verfahrensgang entschieden werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 136/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NG Die Norderney Genossenschaft eG, Poststraße 5, 26548 Norderney (AG Aurich, GnR 200021), vertr. d.: 1. Jann Ennen, (Vorstand), 2. Andrea Hillmann, (Vorstand), hat das Insolvenzgericht am 23.02.2024 beschlossen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird …
9 IN 136/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NG Die Norderney Genossenschaft eG, Poststraße 5, 26548 Norderney (AG Aurich, GnR 200021), vertr. d.: 1. Jann Ennen, (Vorstand), 2. Andrea Hillmann, (Vorstand), hat das Insolvenzgericht am 23.02.2024 beschlossen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der
Betriebsfortführung in der vorläufigen Insolvenzverwaltung folgende
im Einzelnen genannten Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren
Masse zu begründen:
Ney Immobilien ServiceGmbH
Dienstleistung, Hausverwaltung, Abrechnung, verauslagte Energiekosten 22.100,00 €
Telekom Deutschland GmbH
Internet/ Telekommunikation 800,00 €
Stadtwerke Norderney GmbH
Wasser, Gas, Strom Poststraße 3.700,00 €
Stadtwerke Norderney GmbH
Wasser, Strom Marien Residenz 20.800,00 €
Rechtsanwalt Wilmans, Kanzlei Luther
Rechtsberatung/ Prozessführung 5.000,00 €
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich
Abfallentsorgung 2.100,00 €
Stadtkasse Norderney
Schmutzwasser, Straßenreinigung etc. 2.300,00 €
R + V Versicherung
Vermögenschadenversicherung 2.000,00 €
ERGO Versicherung
Gewerbehaftpflichtversicherung 300,00 €
Summe: 59.100,00 €
G r ü n d e:
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird der Betrieb der
Schuldnerin fortgeführt. Die Mieteinnahmen aus der Fortführung des Geschäftsbetriebes im vorläufigen Verfahren werden einen nennenswerten
Teil der späteren Insolvenzmasse ausmachen. Die Aufrechterhaltung des Betriebes erfordert insbesondere die Energieversorgung- und Wasserversorgung der vermieteten Immobilien, die Inanspruchnahme von Telekommunikations-dienstleistungen, die Dienstleistung der Hausverwaltung, der Ney Immobilien Service GmbH für die Verwaltung der Marienresidenz etc.
Amtsgericht Aurich, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 136/23: Über das Vermögen der NG Die Norderney Genossenschaft eG, Poststraße 5, 26548 Norderney (AG Aurich, GnR 200021), vertr. d.: 1. Jann Ennen (Vorstand), 2. Andrea Hillmann (Vorstand), ist am 01.03.2024 um 08:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Herde…
9 IN 136/23: Über das Vermögen der NG Die Norderney Genossenschaft eG, Poststraße 5, 26548 Norderney (AG Aurich, GnR 200021), vertr. d.: 1. Jann Ennen (Vorstand), 2. Andrea Hillmann (Vorstand), ist am 01.03.2024 um 08:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Herdentorswallstraße 93, D 28195 Bremen, Tel.: 0421/33061-0, Fax: 0421/33061-10, E-Mail: info@kuhmann.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 29.05.2024, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 29.04.2024 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 29.05.2024, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 01.03.2024
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