Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NGF Vertrieb und Service AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 186680
EUID
DED2601V.HRB186680
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 715/13
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Bierbach
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Termine & Fristen
Frist zur Einwendungserhebung
10.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGF Vertrieb und Service AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Bierbach hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Das Verfahren befindet sich in der Schlussphase. Der Schuldner weist Masseunzulänglichkeit auf; verfügbar sind 15.495,66 EUR Verteilungsmasse bei Masseverbindlichkeiten in Höhe von 17.648,95 EUR. Die Summe der Insolvenzgläubiger beträgt 105.569,35 EUR, wovon keine Zahlung erfolgt. Der Schuldnerin wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 10.06.2026 Einwendungen gegen das schriftliche Verfahren, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO vorzubringen. Die Masseverbindlichkeiten werden gemäß § 209 InsO berichtigt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 715/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NGF Vertrieb und Service AG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim, vertreten durch den Vorstand Kames Alexander
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186680
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des In…
1501 IN 715/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NGF Vertrieb und Service AG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim, vertreten durch den Vorstand Kames Alexander
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186680
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.02.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. In diesem Betrag ist bereits ein noch zu realisierendes Vermögen in Höhe von BETRAG EUR aus dem Vorsteuererstattungsanspruch enthalten.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 % für die komplexe Sachverhaltsaufklärung für die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftungsansprüche und Außenstände.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.02.2023 sowie ergänzenden Stellungnahme vom 09.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt. Auf die Begründung in seinem Antrag vom 20.02.2023 sowie seiner ergänzenden Stellungnahme vom 09.04.2026 wird insoweit Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungen gem. § 4 Abs. 2 InsVV in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 715/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NGF Vertrieb und Service AG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim, vertreten durch den Vorstand Kames Alexander
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186680
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 I…
1501 IN 715/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NGF Vertrieb und Service AG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim, vertreten durch den Vorstand Kames Alexander
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186680
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGF Vertrieb und Service AG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim, mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 15.495,66 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 17.648,95 EUR Masseverbindlichke…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NGF Vertrieb und Service AG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim, mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 15.495,66 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 17.648,95 EUR Masseverbindlichkeiten. Die Summe der Insolvenzgläubiger beträgt 105.569,35 EUR, hier erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer 1501 IN 715/13 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Birgit Ranftl
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