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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ngo & Ngo GmbH erfolgt die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 14-27) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 13.07.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolverichtsgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist findet die Prüfung der Forderungen statt; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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