Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ngonvietfood GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kornmarktstraße 23, 45127 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 33837
EUID
DER2503.HRB33837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 74/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Haumannplatz 4, 45130 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
17.10.2025 , 11:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.11.2025
Einsichtnahme Unterlagen
03.12.2025
Prüfungstermin
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines oder mehrerer Restaurants sowie der Handel (Import und Export) von Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Ngonvietfood GmbH mit dem Aktenzeichen 161 IN 74/25 ist am 17.10.2025 um 11:48 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 30.06.2025. Das Verfahren wurde mit dem Verfahren 161 IN 56/25 verbunden. Rechtsanwältin Frauke Heier ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 27.11.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.12.2025. Die Insolvenzunterlagen werden ab dem 03.12.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 74/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33837 eingetragenen Ngonvietfood GmbH, Kornmarkt 23, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nam Duy Nguyen, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen
Geschäftszweig: Der Betrieb e…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 74/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33837 eingetragenen Ngonvietfood GmbH, Kornmarkt 23, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nam Duy Nguyen, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen
Geschäftszweig: Der Betrieb eines oder mehrerer Restaurants sowie der Handel (Import und Export) von Lebensmitteln.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 17.10.2025, um 11:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 161 IN 74/25 und 161 IN 56/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 03.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
161 IN 74/25
Essen, 17.10.2025
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