Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NGS Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Subbelrather Straße 15 a, 50823 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104100
EUID
DER3306.HRB104100
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 75/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt
Adresse
Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen
Telefon
02273 60 147-66
Termine & Fristen
Eröffnung
12.05.2026 , 15:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.07.2026
Berichtstermin
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
deutschlandweit: - Logistiktätigkeiten; - Kurier Express und Paketdienstleistungen; - Transportdienstleistungen; - Servicedienstleistungen jeglicher Art, insbesondere Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung, Landschafts- und Gartenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 12.05.2026 um 15:59 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der NGS Germany GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Zugleich werden die Verfahren 70e IN 75/25 und 70e IN 24/26 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.08.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 23.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 75/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104100 eingetragenen NGS Germany GmbH, Subbelrather Str. 15a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gören Abdulsamet,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, a…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 75/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104100 eingetragenen NGS Germany GmbH, Subbelrather Str. 15a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gören Abdulsamet,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.05.2026, um 15:59 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 70e IN 75/25 und 70e IN 24/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen, Telefon: 02273 60 147-66, Fax: 02273 60147-67.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70e IN 75/25
Amtsgericht Köln, 12.05.2026
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