Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NHM Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5841
EUID
DEM1706.HRB5841
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 21/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Fahnster
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Mindestvergütung
25.04.2025
Zustimmung Schlussverteilung
29.07.2025
Bekanntmachung Schlussverteilung
01.08.2025
Schlusstermin
17.10.2025
Aufhebung
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erstellung von Rohbauten sowie der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Planung, die Erstellung und der Vertrieb von schlüsselfertigen Wohnkonzepten und Wohn- bzw. Geschäftsimmobilien, die Vornahme aller dazu notwendigen Hilfsgeschäfte und das Erbringen aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen auf eigene Rechnung sowie die Erstellung von Rohbauten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH in Hadamar wurde durch das Amtsgericht Limburg unter dem Aktenzeichen 9 IN 21/19 geführt. Im Verfahren war Kacper Kobryn als Geschäftsführer vertreten. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 17.10.2025 festgelegt wurde. Es bestand ein Verfahrensüberschuss von 132.255,72 €, aus dem eine Quote an Insolvenzforderungen in Höhe von 653.379,88 € ausgeschüttet werden sollte. Das Insolvenzverfahren ist am 27.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH in Hadamar ist am 27.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin der 17.10.2025 war. Ein vorhandener Verfahrensüberschuss von 132.255,72 € s…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH in Hadamar ist am 27.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin der 17.10.2025 war. Ein vorhandener Verfahrensüberschuss von 132.255,72 € sollte nach Abzug weiterer Einnahmen und Verfahrenskosten zur Ausschüttung einer Quote auf festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von 653.379,88 € dienen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Fahnster wurden im April 2025 festgesetzt; dabei betrug die Berechnungsmasse für die Regelvergütung 156.104,86 EUR, während die Mindestvergütung bei 1.000,00 EUR lag. Zustellungskosten in Höhe von 62,70 EUR wurden ebenfalls anerkannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Sc…
9 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 9 IN 21/19 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar, Amtsgericht Limburg, gerichtliches Aktenzeichen 9 IN 21/19, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der vorhandene Verfahrensüberschuss in Höhe von 132.255,72 €, der sich noch um weitere Einnahmen erhöh…
- 9 IN 21/19 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar, Amtsgericht Limburg, gerichtliches Aktenzeichen 9 IN 21/19, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der vorhandene Verfahrensüberschuss in Höhe von 132.255,72 €, der sich noch um weitere Einnahmen erhöht sowie um zu begleichende Verfahrenskosten verringert, reicht aus, um auf die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 653.379,88 € eine Quote auszuschütten.
Das Schlussverzeichnis liegt bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Limburg -Insolvenzgericht - zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Limburg, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollstän…
9 IN 21/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, Waldstraße 12, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Fahnster festgesetzt worden.…
9 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, Waldstraße 12, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Fahnster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 156.104,86 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 62,70 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 19 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,30 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, Waldstraße 12, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Fahnster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO…
9 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Bau GmbH, Gymnasiumstraße 19, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5841), vertr. d.: Kacper Kobryn, Waldstraße 12, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Fahnster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 25.04.2025
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