Trockenbau, Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Fassadenarbeiten, Rohbau- und Mauerarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SebarobB GmbH wurde am 06.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 12.11.2025 eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.01.2026 schriftlich anzumelden sowie etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin findet vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main statt. Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 26.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 523/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SebarobB GmbH, Luisenstr. 63, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52107), vertr. d.: Ion Beregoi, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2025 um 14:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeor…
8 IN 523/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SebarobB GmbH, Luisenstr. 63, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52107), vertr. d.: Ion Beregoi, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2025 um 14:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 523/25 Am 12.11.2025 um 10:08 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SebarobB GmbH, Luisenstr. 63, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52107),
vertreten durch:
Ion Beregoi, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur …
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 523/25 Am 12.11.2025 um 10:08 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SebarobB GmbH, Luisenstr. 63, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52107),
vertreten durch:
Ion Beregoi, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 07.01.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 26.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.