Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nick, Peter
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Tal 18, 55569 Nußbaum
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20970
EUID
DET2101V.HRA20970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 46/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Annemarie Dhonau
Adresse
Bad Kreuznach
Termine & Fristen
Beschluss Forderungsprüfung
30.12.2024
Schlussverteilung Ankündigung
27.01.2025
Widerspruchsfrist Ende
07.02.2025
Aufhebung des Verfahrens
05.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Nick, Inhaber der audreys e.K., ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Nick, Inhaber der audreys e.K., wurde vom Amtsgericht Bad Kreuznach mit dem Aktenzeichen 3 IN 46/23 behandelt. Zuerst wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 07.02.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Nick, Inhaber der audreys e.K., wurde vom Amtsgericht Bad Kreuznach mit dem Aktenzeichen 3 IN 46/23 behandelt. Zuerst wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 07.02.2025 bestand. Im weiteren Verlauf reichte die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau die Schlussunterlagen ein, woraufhin die Schlussverteilung erfolgen sollte. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 2.399,01 Euro abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 727.948,26 Euro zu berücksichtigen waren. Schließlich ist das Insolvenzverfahren aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 46/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Nick, geb. am 18.07.1959, Im Tal 18, 55569 Nußbaum, als Inhaber der audreys e.K. (AG Bad Kreuznach, HRA 20970), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbel…
3 IN 46/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Nick, geb. am 18.07.1959, Im Tal 18, 55569 Nußbaum, als Inhaber der audreys e.K. (AG Bad Kreuznach, HRA 20970), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Peter Nick, Im Tal 18, 55569 Nußbaum
hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen
eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt
€ 2.399,01, abzüglich noch zu berücksichtigender Ma…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Peter Nick, Im Tal 18, 55569 Nußbaum
hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen
eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt
€ 2.399,01, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 727.948,26 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis
ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 46/23, zur
Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
- 3 IN 46/23 -
Amtsgericht Bad Kreuznach, 27.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 46/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Nick, geb. am 18.07.1959, Im Tal 18, 55569 Nußbaum, als Inhaber der audreys e.K. (AG Bad Kreuznach, HRA 20970),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die …
3 IN 46/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Nick, geb. am 18.07.1959, Im Tal 18, 55569 Nußbaum, als Inhaber der audreys e.K. (AG Bad Kreuznach, HRA 20970),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 07.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 30.12.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.