Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Thelenweg 12, 47589 Uedem
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 12864
EUID
DER1304.HRB12864
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 38/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Klaus Bergmann
Adresse
Thelenweg 12, 47589 Uedem
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
26.01.2026
Schlusstermin
22.07.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Bauelementen aller Art sowie die Lieferung und Montage von Bauelementen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt) wird vor dem Amtsgericht Kleve geführt. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Stellungnahmefrist von 10 Tagen eingeräumt wurde. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt; hierfür standen Gläubigerforderungen in Höhe von 57.030,64 EUR gegenüber einem Verteilungsbetrag von 2.651,13 EUR. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters auf Basis der Schlussrechnung festgesetzt. Das Gericht hat zudem nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 26.01.2026 war. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnung und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände wurde auf den 22.07.2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Kleve angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, The…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, The…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.02.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, The…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 57.030,64 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.651,13 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, The…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 44.828,64 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.05.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, The…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Mittwoch, 22.07.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, The…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 38/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12864 eingetragenen Niederrheinischer Bauelemente-Service UG (haftungsbeschränkt), Thelenweg 12, 47589 Uedem, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Bergmann, Thelenweg 12, 47589 Uedem
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 12.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
31 IN 38/18
Amtsgericht Kleve, 27.11.2025
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