Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weseler Straße 131, 47608 Geldern
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 18597
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DER1304.HRB18597
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 10/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
06.03.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.03.2026 , 10:00 Uhr
Eröffnung
09.09.2026 , 14:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.10.2026
Niederlegung Unterlagen
26.10.2026
Berichtstermin
16.11.2026
Prüfungstermin
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ein- und Ausbau sowie die Reparatur von Kfz-Glasteilen und Kfz-Scheiben, Folierung und Pulverbeschichtung von Fahrzeugteilen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Kfz-Werkstätten
Geschäftstätigkeit
Ein- und Ausbau, Reparatur von Kfz-Glas, Folierung und Pulverbeschichtung von Fahrzeugteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 16.03.2026 um 10:00 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18597 eingetragen und hatte seinen Sitz in Geldern. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Person, Geschäftsführer Hans-Jürgen Schmitz, ist am 09.02.2026 verstorben. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Peter C. Minuth aus Düsseldorf bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 InsO verbunden. Dies umfasst ein Verfügungsverbot des Schuldners über sein Vermögen ohne Zustimmung des Verwalters, ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt) ist am 09.09.2026 um 14:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 06.03.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 1…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt) ist am 09.09.2026 um 14:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 06.03.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 16.03.2026 um 10:00 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Dr. Peter C. Minuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Dr. Peter C. Minuth ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.11.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 26.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 10/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18597 eingetragenen Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt), Weseler Straße 131, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sc…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 10/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18597 eingetragenen Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt), Weseler Straße 131, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Schmitz, verstorben am 09.02.2026
Geschäftszweig: Ein- und Ausbau sowie die Reparatur von Kfz-Glasteilen und Kfz-Scheiben, Folierung u. Pulverbeschichtung von Fahrzeugteilen
ist am 16.03.2026, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 10/26
Amtsgericht Kleve, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 10/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18597 eingetragenen Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt), Weseler Straße 131, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Schmitz, Selma Bruchstraße 48, 47906 Kemp…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 10/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18597 eingetragenen Autoglas Service Geldern UG (haftungsbeschränkt), Weseler Straße 131, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Schmitz, Selma Bruchstraße 48, 47906 Kempen
Geschäftszweig: Ein- und Ausbau sowie die Reparatur von Kfz-Glasteilen und Kfz-Scheiben, Folierung u. Pulverbeschichtung von Fahrzeugteilen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.09.2026, um 14:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Peter C. Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
31 IN 10/26
Kleve, 09.09.2026
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