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Insolvenzprofil
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werkvertragliche Erstellung schlüsselfertiger Niedersachsen-Häuser auf fremden Grundstücken. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind: sie kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder die Geschäftsführung derartiger Unternehmen übernehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Niedersachsen-Haus Büsing GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hameln hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde der 06.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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