Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATF GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 217390
EUID
DEP2305.HRB217390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 22/19 -1
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Jan-Christoph Krüger
Termine & Fristen
Stichtag
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 392.605,48 EUR, wobei noch die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Gerichtskosten und Abwicklungskosten zu zahlen sind. Die Insolvenzforderungen belaufen sich auf 1.221.320,85 EUR. Ein Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 29.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Jan-Christ_oph Krüger sind bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Sauerdornweg 7, 99097 Erfurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des…
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Sauerdornweg 7, 99097 Erfurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a,31848 Bad Münder am Deister, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt € 392.605,48. Hiervon sind noch die Vergütung des Insolvenzverwalters, die Gerichtskosten sowie die Abwicklungskosten …
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a,31848 Bad Münder am Deister, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt € 392.605,48. Hiervon sind noch die Vergütung des Insolvenzverwalters, die Gerichtskosten sowie die Abwicklungskosten zu zahlen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von € 1.221.320,85. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Hameln, Zehnthof l, 31785 Hameln, Aktenzeichen 37
IN 22/19-l-, aus.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Sauerdornweg 7, 99097 Erfurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag,…
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Sauerdornweg 7, 99097 Erfurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Sauerdornweg 7, 99097 Erfurt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Jan-Christoph Krüger festgesetzt wor…
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Sauerdornweg 7, 99097 Erfurt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Jan-Christoph Krüger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 222,59 % erhöht zuzüglich
-
EUR
bewilligter und gezahlter Vorschuss
EUR
Gesamtsumme netto Rest
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.018.746,59 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragte die Festsetzung folgender Zuschläge:
* 5 % für die Verfahrensdauer
* 72,59 % für die Betriebsfortführung
* 120 % für die Verwertungsmaßnahmen
* 5 % Pfändungsmaßnahmen
* 15 % obstruierender Geschäftsführer
* 5 % unvollständige Buchhaltung
Aufgrund der Ausführungen im Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sind die beantragten Zuschläge auch im Rahmen der Gesamtschau angemessen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 11.06.2026
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