Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nielsen Malerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 12207
EUID
DEX1112R.HRB12207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 365/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.07.2026
Fristende Einwendungen
11.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nielsen Malerei GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Flensburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 03.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nielsen Malerei GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurden die bis zum 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin der 03.07.2026 war. Für die festgestellten Forderunge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nielsen Malerei GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurden die bis zum 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin der 03.07.2026 war. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 67.995,01 EUR steht ein Massebestand von 5.888,93 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 11.09.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 365/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nielsen Malerei GmbH, Nordhackstedter Straße 26 a, 24980 Schafflund, vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Nielsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12207
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.05.2026 nachträglich angemeldet…
56 IN 365/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nielsen Malerei GmbH, Nordhackstedter Straße 26 a, 24980 Schafflund, vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Nielsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12207
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7, 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 365/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nielsen Malerei GmbH, Nordhackstedter Straße 26 a, 24980 Schafflund, vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Nielsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12207
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 67.995,01 …
56 IN 365/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nielsen Malerei GmbH, Nordhackstedter Straße 26 a, 24980 Schafflund, vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Nielsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12207
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 67.995,01 EUR steht ein Betrag von 5.888,93 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 365/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nielsen Malerei GmbH, Nordhackstedter Straße 26 a, 24980 Schafflund, vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Nielsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12207
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO ei…
56 IN 365/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nielsen Malerei GmbH, Nordhackstedter Straße 26 a, 24980 Schafflund, vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Nielsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12207
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 67.995,01 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 5.888,93 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen die Entscheidung bezüglich der Ankündigung der Beendigung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
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