Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 52622
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Insolvenzprofil
NiGuRa Metzler Optics International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 52622
EUID
DER1101.HRB52622
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 258/12
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jan Willem van den Brink
Rolle
gesetzlich vertreten
Termine & Fristen
Einstellung
25.06.2026 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NiGuRa Metzler Optics International GmbH ist am 25.06.2026 um 12:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Gegen den Beschluss steht dem Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen ab Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 258/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 52622 eingetragenen NiGuRa Metzler Optics International GmbH, Mündelheimer Weg 54, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jan Willem van den…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 258/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 52622 eingetragenen NiGuRa Metzler Optics International GmbH, Mündelheimer Weg 54, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jan Willem van den Brink
wird heute, am 25.06.2026, um 12:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 258/12
Amtsgericht Düsseldorf, 25.06.2026
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