Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NK Außenwerbung-Montage UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 213438
EUID
DEP3210.HRB213438
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
118/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Sembach
Adresse
Anne-Conway-Str. 4, 28359 Bremen
Telefon
0421 178395-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.08.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 17.08.2026 ist das Amtsgericht Delmenhorst über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NK Außenwerbung-Montage UG (haftungsbeschränkt) entschieden worden. Mit Beschluss vom selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Sembach bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 118/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NK Außenwerbung-Montage UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Brakland 2, 27801 Dötlingen (AG Oldenburg, HRB 213438), vertr. d.: Marcel Leifholz, Zum Sande 18, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist am 17.08.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung de…
12 IN 118/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NK Außenwerbung-Montage UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Brakland 2, 27801 Dötlingen (AG Oldenburg, HRB 213438), vertr. d.: Marcel Leifholz, Zum Sande 18, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist am 17.08.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Sembach, Anne-Conway-Str. 4, 28359 Bremen, Tel.: 0421 178395-0, Fax: 0421 178395-10 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 17.08.2026
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