Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NM Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Poststraße 34 b, 57319 Bad Berleburg
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 10635
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DER2909.HRB10635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 262/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz
Adresse
Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln
Termine & Fristen
Bekanntmachung
28.07.2026
Stellungnahmefrist
08.09.2026
Festsetzung Vergütung
10.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung, Controlling und die Vermittlung von Dienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Unternehmensberatung
Subbranche
Managementberatung
Nebenbranche
Sonstige Dienstleistungen
Geschäftstätigkeit
Unternehmensberatung, Controlling und Vermittlung von Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NM Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist im Laufen. Das Amtsgericht Siegen hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 08.09.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 4.441,90 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.680,40 EUR zur Verfügung, wovon gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NM Consulting UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 262/17 geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz, hat sein Amt seit dem 06.02.2018 ausgeübt. Im Laufe des Verfahrens wurden die Forderungen der I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NM Consulting UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 262/17 geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz, hat sein Amt seit dem 06.02.2018 ausgeübt. Im Laufe des Verfahrens wurden die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO mit 4.441,90 EUR ermittelt. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 6.680,40 EUR zur Verfügung, wovon noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 08.09.2026 Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Vergütungsantrag und Schlussverzeichnis zu nehmen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 262/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10635 eingetragenen NM Consulting UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Sesterhenn, Poststraße…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 262/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10635 eingetragenen NM Consulting UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Sesterhenn, Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Patrizia Blecker, Kälberhof 10b, 57250 Netphen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 262/17
Amtsgericht Siegen, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 262/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10635 eingetragenen NM Consulting UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Sesterhenn,
hat das Ge…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 262/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10635 eingetragenen NM Consulting UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Sesterhenn,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 4.441,90 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.680,40 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 262/17
Amtsgericht Siegen, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 262/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10635 eingetragenen NM Consulting UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Sesterhenn, Poststraße…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 262/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10635 eingetragenen NM Consulting UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Sesterhenn, Poststraße 34b, 57319 Bad Berleburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Patrizia Blecker, Kälberhof 10b, 57250 Netphen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz, Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.02.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.06.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
25 IN 262/17
Amtsgericht Siegen, 10.09.2026
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