Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
nnamu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Gollierstraße 4, 80339 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 273851
EUID
DED2601V.HRB273851
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1507 IN 12224/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
28.02.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2025
Berichtstermin
27.05.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2025 , 11:00 Uhr
Berichtstermin
16.01.2026 , 11:30 Uhr
Berichtstermin
19.05.2026 , 11:00 Uhr
Widerspruchsfrist
09.06.2026
Verteilungstermin
21.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Vertrieb von IT-Produkten und IT-Lösungen, insbesondere von Softwarelösungen zur digitalen Optimierung des Einkaufs im Bereich automatisierter Wettbewerbsverhandlungen und Auktionen unter Anwendung der Grundsätze der sog. "Spieltheorie"; Erbringung von IT-Dienst- und IT-Beratungsleistungen; Handel mit IT-Produkten und IT- Lösungen aller Art. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nach dem Rechtsberatungsgesetz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nnamu GmbH ist am 28.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Ulf Pechartscheck ist bestellt. Die Anmeldung von Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) war bis zum 15.04.2025 vorzunehmen, während für nachrangige Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO eine Frist bis zum 28.04.2026 besteht. Ein Prüfungstermin sowie ein Berichtstermin zur Beschlussfassung über verschiedene Angelegenheiten sind für den 27.05.2025 um 11:00 Uhr anberaumt. Die Gläubiger haben die Gelegenheit, Forderungen bis zum 09.06.2026 schriftlich zu widersprechen. Im Verfahren ist zudem ein Antrag zur Übertragung immaterieller Vermögensgegenstände (Strategy Advisors, NEX Data & Indexes und Allocation Optimiziers) an die TWS Partner AG gegen Zahlung von 7.500,00 € zuzüglich Umsatzsteuer sowie die Rücknahme eines Teils einer Forderung in Höhe von 59.500,00 € zur Entscheidung anberaumt; hierzu wurde ein Termin zur Gläubigerversammlung auf den 19.05.2026 um 11:00 Uhr bestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nnamu GmbH ist am 28.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 15.04.2025 aufgefordert. Es finden sich Hinweise auf die Pr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nnamu GmbH ist am 28.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 15.04.2025 aufgefordert. Es finden sich Hinweise auf die Prüfung nachrangiger Forderungen sowie gewöhnlicher Insolvenzforderungen mit einer Widerspruchsfrist bis zum 09.06.2026. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Übertragung immaterieller Vermögensgegenstände an die TWS Partner AG wurde ursprünglich für den 16.01.2026 bestimmt, später auf den 19.05.2026 verschoben und schließlich aufgehoben. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt eine Vergütungsfestsetzung. Im Juli 2026 ist eine Abschlagsverteilung erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 28.02.2025 eröf…
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 28.02.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 28.04.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 09.06.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJ…
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München,
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
Freitag, 16.01.2026, 11:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
wird aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJ…
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag: Es wird zugestimmt, dass einzelne möglicherweise im Vermögen der Insolvnzschuldnerin befindliche immaterielle Vermögensgegenstände, namentlich Strategy Advisors, NEX Data & Indexes und Allocation Optimiziers an die TWS Partner AG übertragen werden bzw. der Rechtsinhaberschaft bestätigt wird, wenn im Gegenzug ein Betrag in Höhe von 7.500,00 € zuzüglich Umsatzsteuer von der TWS Partners AG bezahlt wird und wenn ein Teilbetrag der von der TWS Partner AG zur Insolvenztabelle im hiesigen Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen in Höhe von 59.500,00 € zurückgenommen wird.
wird bestimmt auf
Freitag, 16.01.2026, 11:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfa…
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag Es wird zugestimmt, dass einzelne möglicherweise im Vermögen der Insolvenzschuldnerin befindliche immaterielle Vermögensgegenstände, namentlich Strategy Advisors, NEX Data & Indexes und Allocation Optimiziers an die TWS Partner AG übertragen werden bzw. eine unbestimmte Rechtsinhaberschaft der TWS Partners AG bestätigt wird, wenn im Gegenzug ein Betrag in Höhe von 7.500,00 € zuzüglich Umsatzsteuer von der TWS Partners AG bezahlt wird und wenn ein Teilbetrag der von der TWS Partner AG zur Insolvenztabelle im hiesigen Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen in Höhe von 59.500,00 € zurückgenommen wird.
wird bestimmt auf
Dienstag, 19.05.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemelde…
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 - 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJ…
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München,
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 29.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 5.097.131,67 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 159 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 159 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
Az.: 1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Regist…
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
Az.: 1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München,
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erlässt das Amtsgericht München am 11.03.2025 folgenden
Beschluss
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D. Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts München vom 28.02.2025 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Ziffer 4. und 5. müssen richtig lauten:
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 27.05.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 27.05.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann J…
1507 IN 12224/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München,
Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Vertrieb von IT- Produkten und IT- Lösungen, insbesondere von Softwarelösungen zur digitalen Optimierung des Einkaufs im Bereich automatisierter Wettbewerbsverhandlungen und Auktionen unter Anwendung der Grundsätze der sog. "Spielth
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 28.02.2025 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 27.05.2025, 11:00 Uhr,
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 27.05.2025, 11:00 Uhr,
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.12.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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findet eine Abschlagsverteilung statt. Ve…
1507 IN 12224/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
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findet eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 653.768,71 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 653.768,71 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.07.2026
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