Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 3116
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Insolvenzprofil
NO V I S Bestattungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eickertstraße 27, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 3116
EUID
DER2602.HRB3116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 36/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Mike Westkamp
Adresse
Feithstr. 177, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2024 , 10:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.03.2024
Berichtstermin
22.03.2024
Prüfungstermin
22.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Bestattungen, der Verkauf von Särgen sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NO V I S Bestattungen GmbH ist am 29.01.2024 um 10:46 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin, der ursprünglich als am 08.11.2023 eingegangen angegeben war. Durch Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 08.03.2024 wegen offenerbarer Unrichtigkeit wurde korrigiert, dass der Antrag bereits am 23.03.2023 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Mike Westkamp bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 01.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.03.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person des Verwalters und besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wie der Betriebsveräußerung, einreichen. Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Betriebsveräußerung im Ganzen einzuholen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 08.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 36/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3116 eingetragenen NO V I S Bestattungen GmbH, Eickertstr. 27, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd-Josef Kremer und Herrn Roman Kremer
Geschäftszweig: Gegenstand de…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 36/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3116 eingetragenen NO V I S Bestattungen GmbH, Eickertstr. 27, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd-Josef Kremer und Herrn Roman Kremer
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Bestattungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.01.2024, um 10:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO): Betriebsveräußerung im Ganzen.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 36/23
Hagen, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3116 eingetragenen NO V I S Bestattungen GmbH, Eickertstr. 27, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd-Josef Kremer und Herrn Roman Kremer
wir…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3116 eingetragenen NO V I S Bestattungen GmbH, Eickertstr. 27, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd-Josef Kremer und Herrn Roman Kremer
wird der Eröffnungsbeschluss vom 29.01.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Eröffnung aufgrund des am 23.03.2023 und nicht am 08.11.2023 eingegangenen Antrags einer Gläubigerin erfolgt.
Hagen, 08.03.2024
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