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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 07.09.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das eigene Vermögen der Nöbel und Görner Spitzen und Stickereien GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jens Nöbel, eine Entscheidung erlassen. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde am selben Tag um 15:02 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hiecke von der Kanzlei Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte in Plauen bestellt worden. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Der Verwalter hat umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber der Schuldnerin sowie Dritten wie Banken und Behörden.
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