Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nolan Personaldienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hasenhöhe 126, 22587 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 162619
EUID
DEK1101.HRB162619
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 48/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.04.2024 , 13:21 Uhr
Eröffnung
17.06.2024 , 10:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2024
Berichtstermin
16.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung von Handwerkern und Einzelhandels-, Reinigungs-, Lagerwirtschafts- und Pflegepersonal sowie medizinischem- und kaufmännischem Personal sowie die Erbringung entsprechender Personaldienstleistungen sowie damit jeweils im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nolan Personaldienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) wurde zunächst am 08.04.2024 um 13:21 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen (§§ 21, 22 InsO) eingeleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann bestellt. Das Verfahren ist am 17.06.2024 um 10:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.08.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 48/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162619 eingetragenen Nolan Personaldienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Hasenhöhe 126, 22587 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claire…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 48/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162619 eingetragenen Nolan Personaldienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Hasenhöhe 126, 22587 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claire Virginia Golomela
Geschäftszweig: die Vermittlung von Handwerkern und Einzelhandels-, Reinigungs-, Lagerwirtschafts- und Pflegepersonal sowie medizinischem- und kaufmännischem Personal.
ist am 08.04.2024, um 13:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 48/24
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 48/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162619 eingetragenen Nolan Personaldienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Hasenhöhe 126, 22587 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claire Virginia Golomela
Geschäftszweig: d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 48/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162619 eingetragenen Nolan Personaldienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Hasenhöhe 126, 22587 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claire Virginia Golomela
Geschäftszweig: die Vermittlung von Handwerkern und Einzelhandels-, Reinigungs-, Lagerwirtschafts- und Pflegepersonal sowie medizinischem- und kaufmännischem Personal.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.06.2024, um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 48/24
Amtsgericht Hamburg, 17.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.