Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
justfrank GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hallerstraße 76, 20146 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 146770
Stammkapital
27.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB146770
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 144/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.04.2024 , 14:54 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.07.2024
Berichtstermin
20.08.2024 , 10:45 Uhr
Prüfungstermin
20.08.2024 , 10:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb einer Werbeagentur sowie die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, die im Zusammenhang mit einer Marketing-, PR-, Kommunikations- bzw. Werbeagentur stehen (im Bereich klassischer und Online-Medien sowie sonstiger neuer Medien), insbesondere Content Marketing und Social Media, Dialogmarketing, Handelsmarketing/Point of Sale, Corporate Design und entsprechende Beratungsleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Werbeagentur mit Leistungen in Marketing, PR, Kommunikation, Content Marketing und Corporate Design
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der justfrank GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770, wurde am 01.06.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein am 08.04.2024 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Bereits am 08.04.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.07.2024 anzumelden. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 29.07.2024 vor. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 20.08.2024 um 10:45 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. Am 03.06.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der justfrank GmbH (später umbenannt in JF Betriebs GmbH) wurde am 01.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 08.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der justfrank GmbH (später umbenannt in JF Betriebs GmbH) wurde am 01.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 08.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung wurde derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 19.07.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 20.08.2024 angesetzt. Am 03.06.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, was am 04.06.2024 bekannt gegeben wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde dem Insolvenzverwalter ein Vorschuss auf sein Entgelt bewilligt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH, Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bernt Becker
Geschäfts…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH, Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bernt Becker
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb einer Werbeagentur sowie die ERbrinung von Dienst- und Werkleistungen, die im Zusammenhang etc.
ist am 08.04.2024, um 14:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 144/24
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH, Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bernt Becker,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH, Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bernt Becker,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb einer Werbeagentur sowie die ERbrinung von Dienst- und Werkleistungen, die im Zusammenhang etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 20.08.2024, 10:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 144/24
Amtsgericht Hamburg, 01.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH, Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bernt Becker,
ist am 03.06.2024 …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH, Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bernt Becker,
ist am 03.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67c IN 144/24
Amtsgericht Hamburg, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH (nunmehr: JF Betriebs GmbH), Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bern…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 144/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146770 eingetragenen justfrank GmbH (nunmehr: JF Betriebs GmbH), Hallerstraße 76, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Heinz-Bernt Becker,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.06.2024 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67c IN 144/24
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.