Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nord Feinputz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 10175
EUID
DEX1721R.HRB10175
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 58/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Beate Thompson
Adresse
Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.06.2025
Fristende Stellungnahme
03.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nord Feinputz GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.06.2025 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen die Forderungen erhoben werden; Forderungen ohne Widerspruch galten als festgestellt. Im weiteren Verlauf wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt und der Schlusstermin gemäß § 197 InsO für den 03.08.2026 angeordnet. Dieser Termin diente der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Zur Verteilung stehende Forderungen beliefen sich auf 124.520,85 EUR, während ein Betrag von 6.275,08 EUR zur Verfügung stand, wovon Gerichtskosten und Verwaltervergütung abzusetzen sind.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nord Feinputz GmbH in Lübeck ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen auf den 27.06.2025 festgesetzt; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die Forderungen eingereicht werden. Da…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nord Feinputz GmbH in Lübeck ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen auf den 27.06.2025 festgesetzt; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die Forderungen eingereicht werden. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten sich bis zum 03.08.2026 schriftlich zu den Punkten der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, nicht verwertbaren Gegenständen sowie dem Vergütungsantrag äußern. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 124.520,85 EUR, während zur Verteilung stehende Mittel in Höhe von 6.275,08 EUR nach Abzug von Gerichtskosten und Verwaltervergütung ausgezahlt werden sollen. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Beate Thompson wurde festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnli…
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.06.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 …
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.08.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf …
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 124.520,85 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 6.275,08 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung der Verwalterin.
Lübeck, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der In…
53a IN 58/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nord Feinputz GmbH, Schwartauer Landstraße 114-118, 23554 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Reyhan Syuleyman Aliosman
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10175 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Beate Thompson, Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 03.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 7.082,48 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 10.08.2026
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