Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Vor dem Rühner Tor 2, 18246 Bützow
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRA 4024
EUID
DEN1206V.HRA4024
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
62 IN 26/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schriftliche Schlussanhörung / Einwendungsfrist
02.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG ist das Verfahren im Endstadium angekommen. Das Amtsgericht Rostock hat eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO angeordnet, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu prüfen. Die Frist zur Abgabe von Stimmabgaben und Einwendungen endet am 02.04.2025 bei dem Amtsgericht Rostock. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 31.825,30 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 302,79 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde bereits festgesetzt. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen sowie der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Rostock anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei auf den Regelsatz gemäß § 2 InsVV verwiesen wird. Es erfolgte eine schriftliche Schlussanhörung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Rostock anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei auf den Regelsatz gemäß § 2 InsVV verwiesen wird. Es erfolgte eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die Frist für Stimmabgaben und Einwendungen endete am 02.04.2025. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 31.825,30 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 302,79 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung bzw. des Schlusstermins.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 26/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG, Vor dem Rühner Tor 2, 18246 Bützow, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Wensorra
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRA 4024
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § …
62 IN 26/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG, Vor dem Rühner Tor 2, 18246 Bützow, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Wensorra
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRA 4024
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 02.04.2025 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 31825,3 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 302,79 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 26/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG, Vor dem Rühner Tor 2, 18246 Bützow, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Wensorra
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRA 4024
- Schuldnerin -
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Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöh…
62 IN 26/20
|
In dem Insolvenzverfahren d.
Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG, Vor dem Rühner Tor 2, 18246 Bützow, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Wensorra
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRA 4024
- Schuldnerin -
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Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 31825,3 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 302,79 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 26/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter Nordlicht Verwaltung GmbH, Vor dem Rühner Tor 2, 18246 Bützow
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRA 4024
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Verg…
62 IN 26/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nordlicht Projektentwicklung und Bau GmbH & Co.KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter Nordlicht Verwaltung GmbH, Vor dem Rühner Tor 2, 18246 Bützow
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRA 4024
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 18.11.2024 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 06.12.2024
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