Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 5969
EUID
DEN1308V.HRB5969
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
582 IN 10/08
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stefan N. Frielinghaus
Adresse
Alexandrinenstraße 17, 19055 Schwerin
Termine & Fristen
Aufhebung
30.05.2014
Bekanntmachung
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus ist am 30.05.2014 aufgehoben worden. Im Rahmen des aufgehobenen Verfahrens wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen angeordnet, die aus der Masse ermittelt werden. Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf ca. 2.500,00 Euro, was einer Quotenzahlung im Verfahren gegen die Mecklenburger Hochbau GmbH & Co.KG entspricht. Die gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 24.896,23 Euro. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan N. Frielinghaus übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
582 IN 10/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Harald Claßen, Otto-Weltzin-Straße 15, 19061 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 5969
- Schuldnerin -
In…
582 IN 10/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Harald Claßen, Otto-Weltzin-Straße 15, 19061 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 5969
- Schuldnerin -
In dem am 30.05.2014 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf ca. 2.500,00 € (Quotenzahlung auf dem Insolvenzverfahren Mecklenburger Hochbau GmbH & Co.KG), die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 24.896,23 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Stefan N. Frielinghaus,
Alexandrinenstraße 17, 19055 Schwerin,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
oder bei dem
Landgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
582 IN 10/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Harald Claßen, Otto-Weltzin-Straße 15, 19061 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 5969
- Schuldnerin -
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Harald Claßen, Otto-Weltzin-Straße 15, 19061 Schwerin
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- Schuldnerin -
In dem am 30.05.2014 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf ca. 2.500,00 € (Quotenzahlung auf dem Insolvenzverfahren Mecklenburger Hochbau GmbH & Co.KG), die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 24.896,23 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
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übertragen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 30.07.2026
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