Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nordstern Dienstleistungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 174184
EUID
DEK1101.HRB174184
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 54/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhold Horn
Adresse
Langenstücken 34, 22393 Hamburg
Telefon
040 636469-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.03.2026 , 10:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 23.03.2026 um 10:10 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordstern Dienstleistungs GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin ist eine Gesellschaft für Winterdienstleistungen, Garten- und Landschaftsbau sowie Transport- und Kurierdienste bis zu 3,5 Tonnen, ehemals ansässig in der Theodorstraße 41/HausP, 22761 Hamburg. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 54/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordstern Dienstleistungs GmbH, Winterdienstleistungen, Garten- und Landschaftsbau sowie Transport- und Kurierdienste bis zu 3,5 Ton, ehemals: Theodorstraße 41/HausP, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRB 174184), vertr. d.:…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 54/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordstern Dienstleistungs GmbH, Winterdienstleistungen, Garten- und Landschaftsbau sowie Transport- und Kurierdienste bis zu 3,5 Ton, ehemals: Theodorstraße 41/HausP, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRB 174184), vertr. d.: Erkut Yildiz, Jan-Külper-Weg 5, 22547 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, Tel.: 040 636469-0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 54/26
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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