Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nordwest polybiocept bioscience GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110319
EUID
DEM1201.HRB110319
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/22 N-6-1
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
17.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
die klinische Entwicklung für neuartige Therapien (Somatische Zelltherapeutika), damit verwandte Technologien und Diagnostika sowie Anmeldungen und Halten von Patentrechten in diesem Zusammenhang
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der Nordwest polybiocept bioscience GmbH ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von 91.493,56 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleitender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die festgestellten Forderungen gemäß § 38 InsO belaufen sich auf 180,00 EUR. Eine voraussichtliche Quote für nachrangige Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 InsO ist in Höhe von 7,61 % zu erwarten. Gläubiger können bis zum 17.11.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 74/22 N-6-1 In dem Insolvenzverfahren Nordwest polybiocept bioscience GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110319),
vertreten durch:
1. Krankenhaus Nordwest GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
2. polybiocept GmbH, c/o Treuhand Heide…
810 IN 74/22 N-6-1 In dem Insolvenzverfahren Nordwest polybiocept bioscience GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110319),
vertreten durch:
1. Krankenhaus Nordwest GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
2. polybiocept GmbH, c/o Treuhand Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 46/1, 69117 Heidelberg, (Gesellschafterin),
3. Prof. Dr. Thomas Schlegel, Hohe Kreizgasse 5, 63755 Alzenau in Unterfranken, (Gesellschafter),
4. Häkan Thore Hallberg, (Geschäftsführer lt. HR, niedergelegt), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 17.11.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
17.09.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 74/22 N-6-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Nordwest polybiocept bioscience GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110319),
vertreten durch:
1. Krankenhaus Nordwest GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 6048…
Amtsgericht Frankfurt am Main
17.09.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 74/22 N-6-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Nordwest polybiocept bioscience GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110319),
vertreten durch:
1. Krankenhaus Nordwest GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
2. polybiocept GmbH, c/o Treuhand Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 46/1, 69117 Heidelberg, (Gesellschafterin),
3. Prof. Dr. Thomas Schlegel, Hohe Kreizgasse 5, 63755 Alzenau in Unterfranken, (Gesellschafter),
4. Häkan Thore Hallberg, (Geschäftsführer lt. HR, niedergelegt),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 133.140,46 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 74/22 N-6-1 In dem Insolvenzverfahren Nordwest polybiocept bioscience GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110319),
vertreten durch:
1. Krankenhaus Nordwest GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
2. polybiocept GmbH, c/o Treuhand Heide…
810 IN 74/22 N-6-1 In dem Insolvenzverfahren Nordwest polybiocept bioscience GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110319),
vertreten durch:
1. Krankenhaus Nordwest GmbH, Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
2. polybiocept GmbH, c/o Treuhand Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 46/1, 69117 Heidelberg, (Gesellschafterin),
3. Prof. Dr. Thomas Schlegel, Hohe Kreizgasse 5, 63755 Alzenau in Unterfranken, (Gesellschafter),
4. Häkan Thore Hallberg, (Geschäftsführer lt. HR, niedergelegt), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Zu berücksichtigen sind die festgestellten Forderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 180,00 EUR.
Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von 91.493,56 EUR, abzüglich noch zu begleichender Massekosten
und Masseverbindlichkeiten, zur Verfügung.
Nach Begleichung der Masseverbindlichkeiten und Berücksichtigung der Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO ist eine voraussichtliche Quote für nachrangige Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 InsO in Höhe von 7,61 % zu erwarten.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.09.2025
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