Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 98335
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NORION GmbH (ehemals: NORTAX TREUHAND GmbH)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 98335
EUID
DER1101.HRB98335
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 242/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Olaf Mesterharm
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Niederschrift Forderungsliste
08.08.2024
Prüfungstermin
08.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
(i) die Akquisition, Implementierung und der Betrieb von Informationstechnologie- und administrativen Dienstleistungen (Services), vor allem unter Verwendung der eingetragenen Dienstleistungsmarke >NOR< (ii) der Erwerb, das Halten und die Verwaltung (einschließlich der Ausübung von Kontrolle und der Übernahme von Leitungsfunktionen) von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere auch im digitalen Bereich (wie Internet oder elektronischer Handel (E-commerce)) sowie (iii) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, einschließlich der Übernahme und Durchführung von Treuhandschaften (Anlage und Verwaltung fremden Vermögens im eigenen Namen).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NORION GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.09.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 08.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 242/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98335 eingetragenen NORION GmbH (ehemals: NORTAX TREUHAND GmbH), Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ola…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 242/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98335 eingetragenen NORION GmbH (ehemals: NORTAX TREUHAND GmbH), Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Mesterharm,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 242/22
Amtsgericht Hamburg, 08.08.2024
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