Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 41054
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
North Channel Bank GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 41054
EUID
DET2304V.HRA41054
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 11/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
26.08.2024
Stichtag für Widersprüche
24.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Mainz hat in mehreren Beschlüssen die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin wurde zunächst für den 26.08.2024 bestimmt, später jedoch auf den 24.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem jeweiligen Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Matthias Frütel festgesetzt, wobei die Beträge gemäß InsO nicht veröffentlicht werden dürfen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleic…
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleic…
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Matthias Frütel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.10.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Matthias Frütel die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleic…
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleic…
280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 01.10.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 29.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.