Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
North Food GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218593
EUID
DEP2305.HRB218593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 66/22 -3
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
01.12.2025
Aufhebung
19.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Export und Import von alkoholfreien Getränken, Fleisch, Verpackungsmaterialien, Gastronomie, Groß- und Einzel- sowie Internethandel von und mit Gastronomiebedarf, Baumaschinen und Elektrogeräten, Lebensmitteln, Textilien, Geschenkartikeln, Tiefkühlprodukten, Schmuck und Gold
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH hat die Phase der Schlussverteilung durchlaufen. Nach der Erteilung der Zustimmung zur Schlussverteilung am 13.10.2025 wurde der Stichtag für den Schlusstermin auf den 01.12.2025 festgelegt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Volker Römermann festgesetzt, wobei die Masse für die Berechnung 22.077,0 weitete. Die Schlussverteilung wurde schließlich angezeigt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 2.428,92 EUR gegenüber festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 217.675,03 EUR verblieb. Das Verfahren ist am 19.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 66/22 -3: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 218593), vertr. d.: Aydin Korkmazer, Kirchhöfnerstr. 12, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der …
36 IN 66/22 -3: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 218593), vertr. d.: Aydin Korkmazer, Kirchhöfnerstr. 12, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 66/22 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg, wird die Schlussverteilung angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 2.428,92 Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von EUR 217.675,03 Das Verzeichnis …
36 IN 66/22 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg, wird die Schlussverteilung angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 2.428,92 Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von EUR 217.675,03 Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Hameln zu dem Aktenzeichen 36 IN 66/22 -3 zur Einsichtnahme für die beteiligten Gläubiger ausgelegt.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 66/22 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 218593), vertr. d.: Aydin Korkmazer, Arkturhof 10, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem S…
36 IN 66/22 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 218593), vertr. d.: Aydin Korkmazer, Arkturhof 10, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 01.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 66/22 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 218593), vertr. d.: Aydin Korkmazer, Arkturhof 10, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann festgesetzt …
36 IN 66/22 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Food GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 218593), vertr. d.: Aydin Korkmazer, Arkturhof 10, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für 12 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des mit Beschluss vom 05.09.2023 festgesetzten und am 06.02.2024 entnommenen Vorschusses
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft dieser Entscheidung der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 22.077,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Nach § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV ist die Vergütung um 210,00 EUR zu erhöhen, da 12 Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 66,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 19 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten. "In den ab 1. Januar 2021 beantragten Verfahren (§ 19 Abs. 5 InsVV) gilt die Verweisung des § 4 Abs. 2 InsVV auf KV GKG 9002. Der Insolvenzverwalter erhält dann ab der elften Zustellung je Zustellung 3,50 EUR als Auslagenerstattung. (vgl. Frege/Keller/Riedel InsR-HdB, 9. Aufl. 2022, Teil 1. Rn. 166, beck-online)"
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
IV.
Der Insolvenzverwalter hat eine dreifache Erhöhung um 210,00 EUR gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV beansprucht. Da jedoch nur 12 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben und erst ab 11 Gläubiger diese Regelung greift, waren 420,00 EUR zzgl. 79,80 EUR Umsatzsteuer abzusetzen.
Des Weiteren beanspruchte der Insolvenzverwalter für die 29 erfolgten Zustellungen jeweils eine Pauschale von 2,80 EUR, also insgesamt 81,20 EUR. Wie unter III. ausgeführt kann ab der 11. Zustellung jeweils 3,50 EUR geltend gemacht werden. Der Verwalter hat für alle 29 Zustellungen jeweils 2,80 EUR beansprucht, also insgesamt 81,20 EUR zzgl. 15,43 EUR Umsatzsteuer. Aufgrund der unter III. dargelegten Kommentierung waren 14,70 EUR zzgl. 2,79 EUR abzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 13.10.2025
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