Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
North Personal Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 38580
EUID
DEH1101.HRB38580
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 65/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Cord Harbers
Adresse
Nansenstr. 10, 27572 Bremerhaven
Telefon
0471/98189872
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.09.2026 , 19:55 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der North Personal Service GmbH ist am 02.09.2026 um 19:55 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Cord Harbers bestellt worden. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann der Antragsgegner sowie gegebenenfalls jeder Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremerhaven einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des North Personal Service GmbH, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 38580 HB), vertr. d.: Arkadiusz Zbiegniew Kotas, (Geschäftsführerin), ist am 02.09.2026 um 19.55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet w…
10 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des North Personal Service GmbH, Grazer Str. 70, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 38580 HB), vertr. d.: Arkadiusz Zbiegniew Kotas, (Geschäftsführerin), ist am 02.09.2026 um 19.55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Cord Harbers, Nansenstr. 10, 27572 Bremerhaven, Tel.: 0471/98189872, Fax: 0471/98189874, E-Mail: info@kanzlei-harbers.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 02.09.2026
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