Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Zweck der Gesellschaft ist es, Leistungswillige in besonderen Schwierigkeiten, insbesondere besonders betroffene schwerbehinderte und sozialbehinderte Arbeitslose, im Verbund von betrieblicher und bürgerlicher Selbsthilfe zu unterstützen und ihre berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu fördern. Zur Verwirklichung dieses Zweckes setzt sich die Gesellschaft vor allem das Ziel, durch Beschaffung behindertengerechter Arbeit die immer größer werdende Lücke zwischen den Werkstätten für Behinderte (WfB) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schließen. In Anwendung der Grundgedanken des Schwerbehindertengesetzes will sie darüber hinaus der Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf, Gesellschaft dadurch dienen, dass sie die Zusammenarbeit mit Nichtbehinderten fördert. Die Gesellschaft sieht ihren Schwerpunkt in der integrierenden Funktion. Sie strebt an, die Möglichkeiten, die einerseits die Werkstätten für Behinderte und andererseits der allgemeine Arbeitsmarkt bieten, in ihrem Arbeitsplatzangebot zu vereinigen. Sie nimmt Behinderte und Nichtbehinderte auf, Jugendliche und Erwachsene, Männer und Frauen, Einheimische und Ausländer. Diese arbeiten gleichberechtigt zusammen, nehmen einander partnerschaftlich an und unterstützen sich gegenseitig (Betriebsfamilie). Um der partnerschaftsbezogenen individuellen Persönlichkeitsentfaltung und der Eigenart der Behinderung sowie den psycho-sozialen Schwierigkeiten im einzelnen Rechnung zu tragen, sind Förderstufen einzurichten und dazu unterschiedliche Arbeiten bereitzustellen bzw. zu erfinden. Dabei sind besondere arbeitsbegleitende Hilfen, unter Umständen auch ein "außergewöhnlicher Betreuungsaufwand" zu leisten. Der Ausbau der Gesellschaft mit unterschiedlichen Fachbereichen ist im Verbund mit Werkstätten für Behinderte, der Industrie, privater Wirtschaft und den öffentlichen Stellen eine ständige Aufgabe. Alle im NOSTRA-VERBUND Beteiligten unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgabe. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne von Diakonie und Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der christlichen Kirchen tätig.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOSTRA gGmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 9902, ist am 13.07.2026 um 8:17 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingegangen sein.
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