Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 92950
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Insolvenzprofil
NOVA Baubeteiligungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fontänestraße 27, 50169 Kerpen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 92950
EUID
DER3306.HRB92950
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 48/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick
Adresse
Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln
Telefon
0221 95144626
Termine & Fristen
Eröffnung
07.05.2024 , 09:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.07.2024
Berichtstermin
07.08.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
07.08.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- der Ankauf und Verkauf von Immobilien und Grundbesitz jeder Art; - Bauträgergeschäfte; - die Beteiligung an anderen Unternehmen; - der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien und sonstiger Kapitalanlagen; - die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 07.05.2024 um 09:13 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVA Baubeteiligungs-GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 07.08.2024 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung des Unternehmens, von Wohnungseigentumseinheiten und des Warenlagers beschlossen. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 18.07.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 48/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92950 eingetragenen NOVA Baubeteiligungs-GmbH, Fontänestr. 27, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Noven, Parkstr. 20, 50169 Kerpen
Geschäftszweig: - der Ankauf …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 48/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92950 eingetragenen NOVA Baubeteiligungs-GmbH, Fontänestr. 27, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Noven, Parkstr. 20, 50169 Kerpen
Geschäftszweig: - der Ankauf und Verkauf von Immobilien und Grundbesitz jeder Art; - Bauträgergeschöfte; - diie Beteiligung an anderen Unternehmen;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.05.2024, um 09:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln, Telefon: 0221 95144626.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 07.08.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- -
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Eigentumsübertragung der Wohnungseigentumseinheiten in dem Objekt Parkstraße 20b in Kerpen.
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln , Zimmer Nr. 1233 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70g IN 48/24
Amtsgericht Köln, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 48/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92950 eingetragenen NOVA Baubeteiligungs-GmbH, Fontänestr. 27, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Noven, Parkstr. 20, 50169 Kerpen
ist…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 48/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92950 eingetragenen NOVA Baubeteiligungs-GmbH, Fontänestr. 27, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Noven, Parkstr. 20, 50169 Kerpen
ist am 12.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70g IN 48/24
Amtsgericht Köln, 15.09.2024
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