Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nova-Lux GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 86585
EUID
DEM1103.HRA86585
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 209/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Ordon
Rolle
Insolvenzverwalter (vertreten durch Nova-Lux Verwaltungs GmbH)
Adresse
Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
19.11.2025
Schlusstermin
05.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux GmbH & Co. KG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Ein Widerspruch gegen diese Forderungen kann bis zum 19.11.2025 beim Insolvenzgericht Darmstadt erklärt werden. Der abschließende Gläubigerversammlung sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen finden am 05.05.2026 statt. Bis zu diesem Termin müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung sowie ein Verfahrenskostenvorschuss eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 209/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsfü…
9 IN 209/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0% erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 7, 8 InsVV berechnet. Danach wird die Vergütung nach der vorliegenden Insolvenzmasse berechnet. In der Regel soll die Vergütung jedoch mindestens 1.400,00 EUR betragen, sofern nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
Von 11 bis 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210,00 EUR. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 140,00 EUR.
Im vorliegenden Verfahren haben insgesamt 15 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet. Die Mindestvergütung von x erhöht sich daher um x EUR.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt. Insoweit gilt Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 209/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird …
9 IN 209/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 05.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Amtsgericht Darmstadt, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 209/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäfts…
Geschäfts-Nr. 9 IN 209/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 19.11.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 209/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat de…
9 IN 209/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux GmbH & Co. KG, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 86585), vertr. d.: 1. Nova-Lux Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Ordon, Oppenheimer Str 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 11.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.